Wer übernimmt die Kosten?

Ergotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von Ihrem behandelten Arzt gemäß der Heilmittelverordnung verordnet werden. Dabei ist es nicht entscheidend, welcher Krankenkasse Sie angehören. Ihr Arzt benennt auf dem Formular die Art und Frequenz der Behandlung und legt fest, ob Einzel- oder Gruppenbehandlung erfolgen soll.
Es können verordnet werden:

  • Psychisch-funktionelle Behandlung
  • Hirnleistungstraining
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Motorisch-funktionelle Behandlung

Für alle psychiatrischen Behandlungsformen wird eine Heilmittelverordnung psychisch-funktionelle Behandlung benötigt. Sollten Sie oder Ihr behandelnder Arzt hierzu Fragen haben, bin ich Ihnen hierbei gerne behilflich.

Alle Leistungen im Überblick:

01.

Die Ergotherapie hilft Menschen, die ihre Handlungsfähigkeiten im Alltag verloren haben, diese wieder zu erlangen. Sie ist die Hilfe zurück ins Leben.

02.

Gestaltung dient dazu, einen Zugang zu sich selbst zu finden. Sie ist Sprache und Ausdruck der Gefühle und Erfahrungen unseres Selbst.

03.

Das Hirnleistungstraining dient der Stabilisierung sowie Wiederherstellung von krankheitsbedingten Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten.

04.

Bei der Einzeltherapie liegt der volle Fokus auf Ihnen und ich kann mich ganz gezielt auf ihre Bedürfnisse und relevanten Aspekte, die Ihnen wichtig sind, konzentrieren.

05.

Durch eine Gruppe mit mehreren Teilnehmern können soziale und interaktive Elemente wie beispielsweise die Fremdwahrnehmung trainiert und gemeinsam reflektiert werden.

00.

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